Versicherte Privater Krankenkassen
Für Sie richten sich Art und Umfang der Kostenübernahme durch die Private Krankenkasse nach Ihren konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen. Diese können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen. Sie sollten sich vor Aufnahme der Behandlung über die Kostenübernahme Ihrer Kasse informieren. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Für Selbstzahler
orientieren sich die Behandlungskosten ebenfalls an der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Der Beginn einer homöopathischen Behandlung ist relativ kostenintensiv, was durch den großen Zeitaufwand (3 – 4 Stunden für Erstgespräch und Nachbearbeitung) bedingt ist. Die Kosten für die Erstanamnese liegen zwischen 150 und 185 Euro (gemäß GOÄ = Gebührenordnung Ärzte). Nach Eintreten einer Besserung sind Folgegespräche (Kosten 60,33 Euro GOÄ) erfahrungsgemäß nur mehr alle 2-3 Monate nötig.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für ärztliche Naturheilkunde, diese erstatten ein breites Leistungsspektrum auch für gesetzlich Versicherte.
Zahlung per Überweisung nach Rechnungserhalt.


